Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mietbedingungen für Fahrzeuge – Rent a Car Lofoten
1. Allgemeine Anforderungen
Altersanforderung Sowohl der Fahrer als auch die für den Vertrag verantwortliche Person müssen mindestens 23 Jahre alt sein.
Gültiger Führerschein Muss bei der Fahrzeugübergabe vorgelegt werden.
Ausnahmen Können nur nach schriftlicher Vereinbarung mit Rent a Car Lofoten gemacht werden.
Fahren außerhalb Norwegens Erfordert eine schriftliche Bestätigung von Rent a Car Lofoten im Voraus.
2. Kraftstoff

Das Mietfahrzeug wird mit vollem Tank übergeben und muss mit vollem Tank zurückgegeben werden.

⚠️ Wichtig: Falschbetankung ist nicht durch die Versicherung gedeckt und wird dem Mieter vollständig in Rechnung gestellt.

3. Zahlung

Die Zahlung erfolgt in norwegischen Kronen (NOK). Verluste durch Wechselkurse werden vom Vermieter nicht erstattet – dies gilt auch bei Stornierung und Rückerstattung gezahlter Mietgebühren.

Standardfahrzeuge (alle außer P und R) Die Kreditkarte wird in der Regel innerhalb von 48 Stunden vor Mietbeginn belastet. Bei Mietbeginn an oder kurz nach einem Wochenende oder Feiertag kann die Belastung etwas früher erfolgen.
Gruppen P und R (Minibus) Wird laufend abgerechnet. Die Gruppe umfasst 7-, 8-, 9- und 17-sitzige Minibusse.
Andere Zahlungsarten Müssen im Voraus schriftlich vereinbart werden.
Stornogebühr NOK 600,-
4. Pflichten des Mieters

Der verantwortliche Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug während der gesamten Mietzeit wie sein eigenes zu behandeln. Der Mieter ist vollständig verantwortlich für alle Verstöße und Kosten, die während der Mietzeit entstehen, einschließlich:

  • Falschparken und Parkgebühren
  • Geschwindigkeitsübertretungen
  • Mautgebühren
  • Abschlepp- und Bergungskosten
  • Sonstige Gebühren oder Verstöße

Zahlungsfrist: Der Mieter ist verantwortlich für die fristgerechte Begleichung aller Gebühren.

Verzugsgebühr: Rent a Car Lofoten berechnet NOK 250,- bei verspäteter Zahlung.

⚠️ Schneeketten sind auf Fahrzeugen von Rent a Car Lofoten nicht gestattet.

5. Versicherung
Standardversicherung Deckt Fahrzeugschäden mit einem Selbstbehalt von bis zu NOK 10.000,-
Vollkaskoversicherung Deckt Fahrzeugschäden ohne Selbstbehalt (NOK 0,-).
Immer gedeckt Schäden am Mietfahrzeug sowie an anderen Fahrzeugen und Personen, die in Verkehrsunfälle verwickelt sind.

Die Versicherung deckt NICHT Folgendes:

– Pannenhilfe/Abschleppen

– Fensterschäden

– Falschbetankung

– Dachschäden durch Stehen/Klettern auf dem Dach

– Reifen-/Radschäden durch Fahren in ungeeignetem Gelände

– Verlorene Schlüssel

– Motorschäden durch Ignorieren von Warnmeldungen (hohe Temperatur, niedriger Ölstand usw.)

– Unterlassung der Schadenmeldung, auch wenn der Schaden versichert ist

– Schäden durch fahrlässiges Verhalten

– Schäden, bei denen der Fahrer nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen (siehe separaten Abschnitt unten)